Völlig unerwartet räumten unsere zwei Mädls in Tulln die Preise ab.
Dass die beiden Mädls für uns natürlich die schönsten sind, war uns von Anfang an klar.
Mit dem Ziel das auch offiziell bestätigt zu bekommen und für unsere zwei Schönheiten ein "VORZÜGLICH" zu erhalten, fuhren wir nach Tulln. Zu
unserer grossen Freude und Überraschung waren die Beiden nicht nur für uns die Schönsten!
AVIVA: V1, CAC , CACIB, BH, BOB
AKIRA: V2, res. CAC, res. CACIB
Unsere beiden Hündinnen konnten mit voller Punktezahl die Brauchbarkeitsprüfung nach vorangegangenem Jagdhundeführerkurs mit Bravur
ablegen.
Prüfungsfächer für Erdhunde:
1, Schweissarbeit Art. 8, A/2 Waldarbeit: Arbeiten auf der
künstlichen Schweissfährte (300 Schritte)
Riemenarbeit
2. Baueignung
3. Führigkeit und Gehorsam
3b. Schussfestigkeit
4. Wasserarbeit
Allgemeine Bestimmungen:
1) Schweissarbeit:
a) Für die Arbeit auf künstlicher Rotfährte ist altholz mit genügend Unterwuchs am besten geeignet. Für die Fährten ist
frischer Schweiss von Schalenwild zu verwenden.
B) Die Schweissfährte, die vom Anschuss bis zum Stück gelegt wird, kann gespritzt oder getupft werden,
wobei für 300 Schritte ca. 1/8 Liter Schweiss verwendet werden soll. Die Schweissfährten sind tunlichst mit
Nackenwind und in einem Abstand von 120 Schritten zu legen. Im Verlauf der 300 Schritte langen Fährte sind zwei
Haken von etwa 45 Grad einzulegen, nach etwa 150 Schritten ist beim ersten Haken ein Wundbett anzulegen. Das
Wundbett ist mit einem schweissbespritzten Fährtenbruch zu markieren. Die Schweissfährten müssen mindestens
zwei Stunden stehen.
C) Am Ende der Schweissfährte wird ein Stück Schalenwild oder eine frische Schalenwilddecke, am besten Rehwild,
abgelegt. Dieses Stück oder die Decke ist mit dem zum Legen der Fährte verwendeten Schweiss zu bespritzen, damit
der Hund es als das Gesuchte erkennen kann. Alle Hunde einer Prüfung sind an ein und derselben Wildart (Stück oder
Decke) zu prüfen. Die Richtung und die Haken werden an der Rückseite von Bäumen durch Zettel oder Farbzeichen
markiert. Zwei Prüfer begleiten den Hund bei seiner Arbeit auf der Fährte.
Riemenarbeit:
Bei der Riemenarbeit soll der Hund seinen Führer an einem mindestens 7 Meter langen, abgedocken Riemen zum Stück bringen. Er soll ruhig, konzentriert und zügig, jedoch nicht in stürmischem Tempo arbeiten.
Nicht die Dauer der Nachsuche, sondern die gewissenhafte nasenarbeit soll in erster Linie ausschlaggebend für die Beurteilung sein, wobei eine zügige Ausarbeitung der Fährte wünschenswert erscheint.
Verliert der Hund kurz die Fährte, findet aber durch Kreisen wieder Anschluss, so gilt dies nicht als Fehler.
Fehler sind: Interesselosigkeit des Hundes, Abkommen von der Fährte, Umsichblicken des Führers nach Markierungen und Versuche den Hund zu kutschieren, sowie ein nicht vollständig abgedockter Riemen.
Bei der Riemenarbeit darf der Hund zweimal abgenommen und neu angelegt werden. als erneutes Anlegen gilt nur das Zurücknehmen des abgekommenen Hundes über Aufforderung des Prüfers. Erkennt der Hundeführer selbständig, dass sein Hund abgekommen ist, und er nimmt ihn von sich aus zurück auf die Fährte, so gilt dies nicht als erneutes anlegen, die Unsicherheit des Hundes ist jegdoch bei wiederholtem Zurücknehmen durch eine reduzierte Leistungsnote auszudrücken.
2. Baueignung:
Die Baueignung soll durch das Herausziehen verendeten Wildes "Ziehen" aus einer Bauröhre nachgewiesen werden. Der Hund hat eine Arbeitszeit von 10 Minuten zur Verfügung.
Die Ziehröhre hat folgendes Ausmass aufzuweisen: Länge 5 Meter, Breite 27 cm, Höhe 30 cm.
3. Führigkeit und Gehorsam:
Die Führigkeit und der Gehorsam zeigen sich dadurch, dass der Hund dem Zuruf, Pfiff oder Wink des Führers Folge leistet und die entsprechende Standruhe zeigt.
Unter dem Begriff "Führigkeit" ist das Zusammenwirken zwischen Hund und Führer zu verstehen und zu prüfen. Hiebei sind zu beachten: Gehorsam, Arbeitsfreude und Leinenführigkeit.
3B. Schussfestigkeit:
Der Hund wird etwa 50 Schritte vom Führer entfert ohne Sichtkontakt abgelegt, in der Folge werden im Abstand von ca. 1 Minute zwei Schüsse abgegeben. Der Hund darf den Platz nicht verlassen,
4. Wasserarbeit:
Bringen der erlegten Ente aus tiefem Wasser:
Eine tote Ente wird in tiefes Wasser geworfen. Der Hund soll auf kürzestem Weg ruhig und zügig zur Ente schwimmen und diese bringen.